IMC Systems GmbH
[LEX-o-DENT & Rechtssicherheit]

LEX‑o‑DENT dokumentiert die manuelle und maschinelle Aufbereitung,

LEX‑o‑DENT kontrolliert sich selbst, arbeitet papierlos, rechtssicher und gerichtsanerkannt.

Die Dokumentation der Instrumentenaufbereitung ist die Achillesferse jeder Praxis. Ohne eine RKI-konforme Hygienedokumentation archivieren Sie lediglich Ihre Mängelliste.

Selbstkontrollierter Prozessablauf mit LEX‑o‑DENT

Im Praxisalltag liegen die einzelnen Schritte der Aufbereitung Transport, Reinigung, Desinfektion oder Kontrolle, Siegelung, Sterilisation so wie die Freigabe der Instrumente meist in den Händen von verschiedenen Mitarbeiter. Die Mitarbeiterin, die letztlich die Freigabe erteilt, verlässt sich in aller Regel auf das Ergebnis des Sterilisators. Die Sterilisation ist jedoch nur ein Teilschritt im Aufbereitungsprozess und gestattet keine Aussage über das Gesamtergebnis.

Rechtssicher dokumentieren mit LEX‑o‑DENT

Gerichtsanerkannt aufzeichnen mit LEX‑o‑DENT

Die Beweiskraft einer Urkunde gilt vor Gericht als ein besonders sicheres Beweismittel. Mit LEX‑o‑DENT werden alle rechtsrelevanten Daten der Instrumentenaufbereitung in einem fälschungssicheren Dokument gespeichert. Die Freigabe erfolgt durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die es ermöglicht, die Authentizität und Unverfälschtheit der durch sie signierten Daten zu prüfen und zu bestätigen. Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen nach Mit LEX‑o‑DENT sind Sie immer auf der sicheren Seite.