IMC Systems GmbH
[AGB]

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

IMC Systems führt im Rahmen ihrer Dienstleistung unter anderem Organisations- und Managementberatungen, Praxisbegehungen und Analysen, Supervisionen und Seminare durch und vertreibt technisches Equipment. Die Beratungsdienstleistungen basieren auf den entsprechenden aktuellen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeines, Geltungsbereich der AGB

Alle Lieferungen und Leistungen von IMC Systems erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Verträge zu einem Zweck ihrer beruflichen Tätigkeit abschließen. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit IMC Systems in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 1 Vertragsgestaltung

Der Abschluss von Verträgen und die Abgabe von Bestellungen, Angeboten und Annahmen zwischen Auftraggeber und IMC Systems über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

Mit Ihrer Bestellung/Auftrag geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag mit Ihnen zu schließen. Wir können dieses Angebot annehmen und nach Eingang Ihrer Bestellung eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Briefpost zusenden. Der Vertrag kommt mit der Zusendung dieser Auftragsbestätigung zustande.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der jeweiligen abgeschlossenen Verträge und haben Vorrang vor entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden auf Wunsch vom IMC Systems Mitarbeiter dem Kunden übergeben, liegen zur Einsicht am Unternehmenssitz, oder können per e-mail oder Briefpost bezogen werden.

§ 2 Leistungen

IMC Systems erbringt ihre Dienstleistungen und die Vermittlung von medizinischem /zahnmedizinischem Equipment durch eigene Mitarbeiter und/oder Dritte.

Umfang, Form, Thematik und Ziel der Beratungsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und IMC Systems im Einzelnen festgelegt.

§ 3 Honorare und Kosten

Das erste Kontakt- und Informationsgespräch durch IMC Systems ist unentgeltlich.

Für Leistungen von IMC Systems wird der im Auftrag ausgewiesene Betrag vereinbart.

Ein Tages- oder Stundenhonorar für einen Referenten wird je Referat, angefangenem Tag oder angefangener Stunde für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die alleine oder gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden die Fahrt- und Übernachtungskosten extra berechnet.

Für Dienstleistungen am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen. Sind keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen, gilt das Doppelte des vereinbarten Normal-Satzes als vereinbart.

Reise- und Aufenthaltskosten werden nach Absprache mit dem Auftraggeber gesondert berechnet.

Alle Leistungen gelten, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sämtliche Entgelte sind jeweils 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Fällige Forderungen sind p.a. mit 8 % Zinsen über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

§ 4 Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der IMC Systems an den von dieser erstellten Werken (Konzepte, Checklisten, Analyse- und Beraterberichten, Standardarbeitsanweisungen, Referate, Trainingsunterlagen usw.). Sämtliches vertragsgegenständliches Know-how, das im Zuge des Auftrages entsteht oder in dieses eingebracht wird, bleibt in der exklusiven Verwertung der IMC Systems. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von IMC Systems. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.

Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

Der Auftraggeber informiert IMC Systems vor und während des vereinbarten Auftrages über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird gegebenenfalls vom Auftraggeber benannt. Sofern keine Kontaktperson benannt ist, ist in jedem Falle der Praxisbetreiber persönlich zu informieren.

Sollen Teile des Beratungs- oder Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Beratungs -gesellschaft der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Überein -stimmungen mit den konzeptionellen Erfordernissen zu erzielen.

IMC Systems verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die Mitarbeitern durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind (Verschwiegenheitsplicht). Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter von IMC Systems und über die Laufzeit eines Vertrages hinaus. Sie besteht so lange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.

IMC Systems trifft die Auswahl von Medien, technischen Anlagen, sowie sonstigen Dritten, die von IMC Systems zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. IMC Systems wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.

IMC Systems ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch IMC Systems wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von IMC Systems nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist IMC Systems unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen bzw. einen eingearbeiteten, vom Auftraggeber akzeptierten Vertreter zu stellen.

Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, sind bei Absagen bei Seminaren: innerhalb von zwei Monaten vor dem Seminarbeginn 50%, bis zu vier Wochen 75% und bis zu einer Woche vorher 100% bei allen anderen Dienstleistungen: innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin 50%, bis zu 10 Tagen 75% und bis zu drei Tagen vorher 100% des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

Bei Absage eines Seminars von Seiten des Auftraggebers bemüht sich IMC Systems, einen Alternativtermin im Zeitraum eines halben Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich das Honorar zuzüglich der ggf. anfallenden Kosten zu zahlen.

§ 5 Lieferungen und Leistungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt, dass wir von unseren jeweiligen Lieferanten selbst rechtzeitig und vertragsgemäß beliefert werden, und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Terrorismus und Sabotage. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Änderungen in Ausführung und Material bei gleicher Verwendbarkeit bleiben vorbehalten. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.

§ 6 Preise, Versandkosten

Grundsätzlich gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, sofern die Lieferzeit bis zu 4 Monate beträgt und der Kunde kein Kaufmann ist. Ansonsten gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird jeweils zusätzlich berechnet. Bei Lieferungen in das Ausland berechnen wir die anfallenden Versandkosten.

Bei Warenlieferungen/Aufträgen über Geräte und Einrichtungsgegenstände werden Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung berechnet, falls nicht eine anderslautende Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde.

Bei sämtlichen Reparaturaufträgen werden Fahrtzeit, Fahrzeugkosten, Wartezeit und eventuell Montagezeit gesondert berechnet.

§ 7 Zahlung

Unsere nicht skontierfähigen Rechnungen sind sofort fällig.

Bei verspäteter Zahlung, nach 10 Tagen, werden Verzugszinsen gemäß dem gesetzlichen Zinssatz berechnet.

Skonto kann nur dann bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden, sofern die Skontiermöglichkeit auf der Rechnung vermerkt ist und alle fälligen Forderungen ausgeglichen sind.

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf die in den Rechnungen angegebenen Konten erfolgen.

Die Zahlung gilt mit Eingang auf einem unserer Konten als erfolgt.

Die Mitarbeiter sind nicht berechtigt Barzahlungen entgegenzunehmen.

§ 8 Nutzungsrecht

Die verkaufte Software ist und bleibt geistiges Eigentum des Verkäufers.

Nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises erhält der Kunde an der Software und der Benutzer-dokumentation ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich nicht beschränktes Recht zur Nutzung nach Maßgabe folgender Bestimmungen, der Auftragsbestätigung und der Benutzerdokumentation:

Dem Kunden ist nicht gestattet, die Software an Dritte zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise zu unterlizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen; hierzu gehört auch die Bereitstellung zur Nutzung im Rahmen eines Terminal Server- oder vergleichbaren Konzepts. Dritte sind auch Zweigniederlassungen, mit dem Kunden verbundene Unternehmen, Gesellschafter oder räumlich oder organisatorisch getrennte Einrichtungen desselben Trägers; der Kunde kann bei IMC Systems besondere Angebote für derartige Konstellationen anfragen.

Vervielfältigungen und Umarbeitungen, insbesondere Bearbeitungen, der Software sind dem Kunden strikt untersagt.
Die Rechte des Kunden nach den zwingenden Vorschriften der §§ 69d, 69e UrhG (insbesondere das Recht zur Anfertigung einer einzigen Sicherungskopie) bleiben unberührt. Bei einem Wechsel der Hardware ist die Software von der bisher benutzten Hardware vollständig zu löschen.

Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale von IMC Systems oder von Dritten dürfen vom Kunden nicht verändert oder entfernt werden.

Der Kunde ist vollumfänglich verantwortlich für die Einhaltung vorstehender Regelungen durch seine Mitarbeiter. Besteht der Verdacht einer unberechtigten Nutzung der Software durch Mitarbeiter oder Dritte, wird der Kunde IMC Systems unverzüglich informieren und nach besten Kräften an der Aufklärung mitwirken.

Der Kunde wird IMC Systems insbesondere unverzüglich informieren, sofern sich die Nutzeranzahl ändert.
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen eine der vorstehenden Bestimmungen ist IMC Systems berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu dem Dreifachen des von dem Kunden bezahlten Preises zu verlangen, die auf Antrag des Kunden durch das Landgericht Mainz auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen ist.

Die Geltendmachung anderer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung oder Schadenersatz, bleibt unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

Liefert IMC Systems Software dritter Hersteller, gelten insoweit deren Nutzungsbedingungen, die IMC Systems dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung stellt.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung unserer Lieferung geht mit Absendung bzw. mit Bereitstellung zum Download auf den Kunden über.

§ 9 Annahmeverzug, Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber

Wenn der Kunde bezüglich der Mitteilung des Liefertermins innerhalb einer ihm gesetzten Nachfrist nicht antwortet, die Annahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann IMC Systems vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Das Recht von IMC Systems, Erfüllung zu verlangen, bleibt hiervon unberührt. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug kann der Verkäufer Aufwendungen in Höhe von 50% des Nettopreises der Ware zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verlangen. Im Übrigen bleibt IMC Systems die Geltendmachung eines höheren nachweisbaren Schadens z.B. bei Sonderanfertigungen vorbehalten. Soweit der Annahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Das sind mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages der Ware zzgl. Mehrwertsteuer für jeden Monat. IMC Systems kann sich zur Lagerung auch der Leistung Dritter bedienen.

§ 10 Aufrechnungsverbot

Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

§ 11 Versand, Gefahrenübergang

Die Lieferung ist bewirkt, wenn die Waren auf den üblichen Versandweg gebracht wurden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
Der Kunde erklärt hiermit seine Einwilligung, dass die Waren gegebenenfalls vom Hersteller direkt an ihn übersandt werden. Auf besonderen Wunsch des Kunden kann auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung sowie bis zur Zahlung aller vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung, einschließlich aller Nebengeschäfte, bei Hingabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, bis alle Forderungen, die wir gegen den Kunden in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzlieferungen oder sonstigen Leistungen (insbesondere Arbeits-und Anfahrtskosten) nachträglich erwerben, ausgeglichen sind.

Bei Pfändung hat der Kunde uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung zu übersenden, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehalts an der gepfändeten Sache bestätigt.

Interventionskosten trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt bekanntzugeben und aufzuerlegen.

§ 13 Gewährleistung

Wir treten unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten der gelieferten Geräte an den Kunden ab.
Der Kunde nimmt diese Abtretung hiermit ausdrücklich an. Soweit der Kunde die abgetretenen Gewährleistungsansprüche erfolgreich außergerichtlich geltend machen kann, haften wir in keiner Weise.
Wir gewährleisten, dass das Vertragsprodukt bzw. die Vertragsleistung zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht mit Mängeln behaftet ist und alle zugesicherten und/oder vereinbarten Eigenschaften aufweist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Gefahrenübergangs oder dem Tag der Ablieferung der Ware und beträgt zwölf Monate.
Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und/oder Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und üblichen Verschleiß, insbesondere von Teilen wie Rollen, Gleitschienen, Abdichtungssystemen, Dichtungsringen, Gummiteilen, Verbindungselementen, Schläuchen, Sicherungen, Leuchtmitteln, Kugellagern, Gleitlagern, Zahnrädern, Spannzangen, Rotoren und ähnlichen Teilen. Darüber hinaus sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen bei unsachgemäßem Gebrauch, eigenmächtiger Installation, Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit des Kunden beim Umgang mit dem Produkt, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Betrieb mit falscher Stromart, höherer Gewalt wie Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit etc., und wenn ohne Rücksprache mit uns Eingriffe an dem Auftragsgegenstand vorgenommen, insbesondere Reparaturen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt oder eingebaut oder die aufgetretenen Fehler durch den unsachgemäßen Eingriff, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und/oder Verarbeitungsdaten verursacht worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel gewesen sind.

Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn die Serien-Nr., Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Das Gewährleistungsrecht des Kunden entfällt vollständig bei gebraucht gekauften Gegenständen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwenderbedingungen auszuschließen. Ein Fehler der Software liegt vor, wenn sie nicht oder nur schlecht für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist.

Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde oder Dritte Eingriffe in die Software vornehmen. Dies gilt auch für unbefugte oder unverschuldete Eingriffe.
Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Reparatur oder Ersatzlieferung. Rückgängigmachung des Kaufvertrages kann der Kunde erst bei endgültigem Fehlschlagen der Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen.

Über die vorstehende Regelung hinausgehende Gewährleistungsansprüche, auch im Hinblick auf Mangelfolgeschäden, sind aus allen Rechtsgründen ausgeschlossen, sofern nicht der Mangel oder Mangelfolgeschaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder Schadenersatz wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit geltend gemacht wird.

Unabhängig davon treten wir etwaige weitergehende Gewährleistungs- und Garantiezusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden ab, ohne für diese weitergehende Garantie- oder Gewährleistungszusage selbst einzustehen.

§ 14 Anwendbares Recht

Auf die Rechtsbeziehung der Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Es bestehen keine Nebenabreden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

§ 15 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Mainz, der Sitz von IMC Systems.

Für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Mainz.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.