IMC Systems GmbH
[maschinelle Aufbereitung]

Die maschinelle Aufbereitung

LEX‑o‑DENT sorgt für die Rechtssicherheit

§ 8 Abs. 2 der Medizin-Produkte-Betreiberverordnung fordert, dass die Aufbereitung von Medizinprodukten nach einem „geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieses Verfahrens nachvollziehbar gewährleistet ist und die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährdet wird.”

Der IMC-Hygieneberater etabliert gemeinsam mit Ihnen einen rechtssicheren, papierlosen und gerichtsanerkannten validierten maschinellen Aufbereitungsprozess.

Dazu zählen in der Vorbereitung:
  1. Die Risikoeinteilung aller Instrumente in Klassen von
    • unkritisch bis kritisch B.
  2. Die Standardarbeitsanweisungen entsprechend der Risikoeinteilung für
    • Vorbehandeln, Sammeln, Vorreinigen, Zerlegen,
    • Reinigung, ggf. Zwischenspülung, Desinfektion, Spülung, Trocknung, Prüfung auf Sauberkeit/Unversehrtheit, Pflege, Instandsetzung, Funktionsprüfung,
    • Verpackung, Sterilisation, Kennzeichnung und dokumentierte Freigabe.
  3. Die Prüfindikatoren zur Erfolgskontrolle bei den Schritten
    • Ultraschall
    • Reinigung
    • Desinfektion
    • Siegelprozess
    • Sterilisation
  4. Die Erstvalidierung aller im Aufbereitungsprozess eingesetzten Geräte z.B.
    • Siegelgerät oder
    • Sterilisator