Antragsberechtigung
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
Die Praxen (Unternehmen) müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung. Insbesondere auch die Punkte:
sind durch das Förderprogramm abgedeckt.
Förderantrag
Der Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Der Antrag kann bequem online durch den Beratungskunden erfolgen. Am besten Sie sprechen mit Ihrem Systems-Berater und lassen sich von ihm beim Ausfüllen unterstützen, um Fehler und Rückfragen zu vermeiden.
Förderhöhe
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Die Beratung darf nur durch zertifizierte Berater erfolgen.
Weitere Informationen zu Zuschüssen finden sie HIER.